Wettbewerb: Innovationen für die Arbeit mit Gefahrstoffen gesucht

Beschäftigte vor Gefahrstoffen schützen, Innovationen fördern

Viele Beschäftigte sind Gefahrstoffen am Arbeitsplatz ausgesetzt. Die Gefahrstoffverordnung und das technische Regelwerk bilden den rechtlichen Rahmen zum Umgang mit diesen Stoffen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sucht aus den Arbeitsbereichen Industrie, Handwerk und Dienstleistung gute Beispiele, Lösungen oder praktische Hilfestellungen, um Beschäftigte bestmöglich vor diesen Risiken zu schützen.


Abb.: BMAS
Abb.: BMAS

Der Deutsche Gefahrstoffschutzpreis wird im Jahr 2026 zum 16. Mal verliehen und ist mit 10 000 Euro dotiert. Unter dem Motto „Sicher. Besser. Arbeiten“ werden neue Ideen und Anregungen ausgezeichnet, um Risiken zu vermeiden. Ausgezeichnet werden insbesondere vorbildliche praktische Problemlösungen und Initiativen, die Beschäftigte vor Gefahrstoffen schützen.

Beschäftigte vor Gefahrstoffen schützen

Die Problemlösung soll sich in die Maßnahmenhierarchie des „STOP-Prinzips“ (siehe TRGS 500) einordnen – konkret in die Stufen S, T und O (P steht für Persönliche Schutzmaßnahmen, ist die letzte Stufe in der Maßnahmenhierarchie und wird nicht als beste Lösung gesehen):

1. Substitution, zum Beispiel das Ersetzen eines Gefahrstoffs durch einen anderen Stoff oder ein technisches Verfahren, der oder das insgesamt zu einer geringeren Gefährdung führt;

2. Technische Schutzmaßnahmen, zum Beispiel das Arbeiten im geschlossenen System oder das Absaugen von Gefahrstoffen;

3. Organisatorische Schutzmaßnahmen, zum Beispiel Initiativen im Bereich der Schulung und Unterweisung oder das Festlegen von Wartungsplänen.

Wer kann sich bewerben?

Teilnehmen können Einzelpersonen, Personengruppen sowie Organisationen und Unternehmen. Angesprochen sind hier vor allem die Branchen Recycling- und Kreislaufwirtschaft, Baugewerbe, Chemieindustrie, Holzwirtschaft, Metallindustrie sowie Verkehr und Logistik.

Teilnahmebedingungen

Bewerbungen können bis einschließlich 31. März 2026 unter eingereicht werden.

Die Unterlagen sollen die Vorstellung der Idee sowie eine Beschreibung des Teilnehmers oder der Teilnehmerin, der Art der durchgeführten Maßnahmen und der erreichten bzw. erwarteten Verbesserung enthalten. Bitte verwenden Sie das Bewerbungsformular (siehe Downloads). Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ist berechtigt, die eingereichten Beiträge öffentlich darzustellen. Die Preisträger werden bis spätestens Ende Juli 2026 benachrichtigt.

Jury

Über die Vergabe des Preises entscheidet eine unabhängige Jury.

Preisverleihung

Die Preisverleihung erfolgt im Herbst 2026. Die prämierten Beiträge werden in Form von Filmen und eines Posters öffentlich gezeigt sowie in der DASA Arbeitswelt Ausstellung in Dortmund vorgestellt. Den Preisträgern wird die Möglichkeit gegeben, sich bei einschlägigen Veranstaltungen zu präsentieren.

Rechtsweg

Im Zusammenhang mit der Teilnahme am Wettbewerb um den Deutschen Gefahrstoffschutzpreis ist der Rechtsweg ausgeschlossen.

Weitere Informationen zur Teilnahme unter:

www.gefahrstoffschutzpreis.de

www.baua.de

Ansprechpartnerin:

Judith kleine Balderhaar
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Gruppe 4.I.1 „Gefahrstoffmanagement“
Friedrich-Henkel-Weg 1-25
44149 Dortmund
Tel.: 0231/9071-2594

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