Wenn Wasser Druck macht
Was bei einer Perimeterdämmung bei drückendem Wasser mit XPS-Dämmstoffplatten zu beachten istDrückendes Wasser und aufstauendes Sickerwasser stellen besondere Anforderungen an die Perimeterdämmung von Kellerwänden. Entscheidend sind dabei nicht nur geeignete Dämmstoffe, sondern auch die fachgerechte Verklebung, Abdichtung und Ausbildung der Anschlüsse.
Die Perimeterdämmung, also die außerhalb der Bauwerksabdichtung liegende und an das Erdreich grenzende Dämmung von Kellerwänden, birgt bei Bauvorhaben mit drückendem Wasser beziehungsweise aufstauendem Sickerwasser einige Herausforderungen. Zum einen sind hier nur geschlossenzellige Dämmstoffe, wie beispielsweise extrudierte Polystyrol-Hartschaumplatten (XPS), zulässig. Zum anderen muss in diesen Situationen besonders auf die korrekte Anbringung und Befestigung der Dämmplatten geachtet werden.
„Bei der Beantwortung der Frage, welche Vorschriften es genau gibt, hilft ein Blick in das bauseits erstellte Bodengutachten, wo die zu beachtenden Wassereinwirkungsklassen nach DIN EN 18 533 zu finden sind“, sagt Dirk Baune, Leiter der Anwendungstechnik bei der Austrotherm Dämmstoffe GmbH. Die Lastfälle „aufstauendes Sickerwasser“ und „drückendes Wasser“ seien durch die Wassereinwirkungsklassen W2.1-E und W2.2-E definiert.
Bauartgenehmigung beachten
„In diesen Fällen wird die Verlegung durch das Deutsche Institut für Bautechnik in Berlin (DIBt) geregelt. Dort werden die Dämmstoffplatten geprüft und mit den notwendigen Kennzahlen belegt. Hierzu gehören unter anderem der Lambda-Wert zur Bemessung der Wärmeleitfähigkeit oder die Druckbeanspruchungsklasse, aber eben auch die Ausführungsvorgaben. All dies schlägt sich dann in der Bauartgenehmigung, früher als Zulassung bekannt, für das jeweilige Produkt nieder“, so Baune weiter.
Das heißt: Die Bauartgenehmigung ist dann auch bei der Berechnung des U-Wertes des Gebäudes relevant. Hier wird nicht der Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit nach DIN 4108-10 herangezogen, da diese nur bei nicht drückendem Wasser (Wassereinwirkungsklassen W1.1-E und W1.2-E nach DIN EN 18 533) greift, sondern der Bemessungswert gemäß der jeweils gültigen Bauartgenehmigung. „Und hier können durchaus große Unterschiede auftreten. Das ist ein wichtiger Aspekt auch bei der Beantragung von Fördermitteln. Wer keine bösen Überraschungen erleben möchte, sollte auf die geforderten U-Werte gemäß Bauartgenehmigung achten“, rät der Anwendungstechniker.
Herausforderungen bei der Verlegung
Bei der Verlegung gibt es einen ganz wichtigen Punkt: Auf keinen Fall darf Wasser hinter die Dämmplatten gelangen. Sie müssen deshalb zwingend vollflächig mit dem Untergrund verklebt werden. Welche Kleber dazu verwendet werden dürfen, wird vom Dämmplatten-Hersteller vorgegeben. Zudem müssen die seitlichen Plattenränder umlaufend durch Verspachteln mit Kleber oder entsprechende bituminöse Dichtmassen geschützt werden.
Anschließend werden die Platten dicht gestoßen im Verband verlegt. Handwerkerinnen und Handwerker müssen dabei Kreuzstöße unbedingt vermeiden. Damit auch wirklich eine homogene Dämmebene entsteht, dürfen nur Platten mit einer Kantenprofilierung, zum Beispiel Stufenfalz, verwendet werden.
Besonderheit im Sockelbereich
Im Sockelbereich muss sichgestellt werden, dass die Dämmschicht nicht von auf der Geländeoberfläche fließendem oder von der Fassade abfließendem Niederschlagswasser hinterlaufen wird, betont Dirk Baune. Dies könne unter anderem mit dem Aufbau eines Putzsystems für Sockelabdichtungen erfolgen – immer aber gemäß DIN 18 533, die die Anschlüsse von Abdichtungen am Gebäudesockel regelt.
„Ein weiterer Knackpunkt ist der Anschlussbereich des Perimeterdämmsystems zum Wandbereich oberhalb der Erdoberfläche“, erklärt er. Dieser ist in der DIN 4108-10 mit dem Anwendungsgebiet „WAS“ als Sockeldämmung, also als eigenständige Wärmedämmebene, beschrieben. Hier dürfen keine Wärmebrücken entstehen. Eine bewährte Lösung sind geprägte beziehungsweise raue Dämmstoffplatten aus XPS, die als Putzuntergrund fungieren und zusätzlich mechanisch befestigt werden.
Wichtig ist auch, dass die Perimeterdämmplatten dauerhaft gegen Auftrieb gesichert sind, zum Beispiel durch eine mechanische Befestigung oder mithilfe von Winkeln zur Lagestabilisierung. Und ganz wichtig: Die Perimeterdämmung ersetzt nicht die Bauwerksabdichtung. Diese Bauteile müssen – nach Wegfall der DIN 18 195 im Juli 2017 – gemäß DIN 18 533 vorher abgedichtet werden.
AutorinEvelyn Grau leitet die PR-Agentur Evelyn Grau PR-Services in Schwerte und betreut unter anderem die Firma Austrotherm bei der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
