BG Bau: Noise-Cancelling-Kopfhörer nicht als Gehörschutz verwenden
30.04.2025Mit über 4.900 Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit ist Lärm im vergangenen Jahr erneut die häufigste gemeldete Berufskrankheit. Das teilt die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) anlässlich des „Tages gegen Lärm“ am 30. April mit. Die BG Bau informiert dazu, was getan werden kann, um die schädigende Wirkung von Lärm zu reduzieren. Zugleich warnt sie davor, die beliebten Kopfhörer mit Noise-Cancelling-Funktion als Gehörschutz einzusetzen.
Unser Ohr ist empfindlich gegen Lärm, daher ist ein extra Schutz nötig, heißt es von der BG Bau.
Foto: Michaela Podschun
Schleifen, Bohren, Hämmern, Stemmen: Die Aufgaben auf Baustellen sind so vielfältig wie laut. „Unser Ohr ist empfindlich gegen Lärm, daher ist ein extra Schutz nötig, denn Schäden am Gehör sind unumkehrbar“, erklärt Hans-Jürgen Wellnhofer, kommissarischer Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG Bau. Die aktuellen Zahlen der BG Bau belegen: 2024 war Lärmschwerhörigkeit mit 4.917 Fällen die Berufskrankheit mit den meisten Verdachtsanzeigen innerhalb der Bauwirtschaft und der baunahen Dienstleistungen. Die Zahlen sind damit im Vergleich zum Jahr 2023 (4.581 Verdachtsanzeigen) erneut gestiegen.
Lärm kann aber nicht nur das Gehör irreversibel schädigen, sondern begünstigt auch weitere gesundheitliche Probleme wie erhöhten Blutdruck, Stress und Schlafstörungen und damit das Auftreten von Herz-Kreislauf-Erkrankungen. „Die gute Nachricht ist: Ein wirksamer Schutz gegen Lärm ist ganz einfach machbar – auch und gerade am Bau“, sagt Wellnhofer.
Schutzmaßnahmen gegen Lärm
Leisere Maschinen oder lärmmindernde Arbeitsmethoden können helfen, die Lärmemissionen langfristig zu senken und damit einer Lärmschwerhörigkeit vorzubeugen. Ein Beispiel hierfür sind geräuschgeminderte Sägeblätter für Kreissägen. Wenn solche technischen Lösungen nicht machbar sind, müssen organisatorische Maßnahmen ergriffen werden, wie zum Beispiel kürzere Aufenthaltszeiten im Lärmbereich.
Lassen sich Lärmquellen weder durch technische noch durch organisatorische Maßnahmen beseitigen beziehungsweise ausreichend abmildern, muss ein persönlicher Gehörschutz eingesetzt werden. Ab einem durchschnittlichen Lärmpegel von 80 Dezibel pro Tag sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören Gehörschutzstöpsel, Kapselgehörschützer oder maßgefertigte Otoplastiken. Eine Tragepflicht für den Gehörschutz besteht ab 85 Dezibel. Otoplastiken als Gehörschutz fördert die BG Bau im Rahmen ihrer Arbeitsschutzprämien:www.bgbau.de/gehoerschutz-otoplastik
Wichtig: Nicht nur Personen, die direkt mit lärmerzeugenden Geräten arbeiten, müssen geschützt werden – auch alle, die sich in der Nähe der Lärmquelle aufhalten, sind potenziell gefährdet und müssen geeigneten Gehörschutz tragen.
Noise-Cancelling nicht für den Bau
Musikkopfhörer mit Active-Noise-Cancelling-Funktion (ANC) sind als Gehörschutz auf Baustellen nicht geeignet, denn sie blenden lediglich gleichmäßige niederfrequente Störgeräusche aus. Auf Baustellen hingegen treten häufig plötzliche und hochfrequente oder sehr laute Geräusche auf, zum Beispiel durch Hämmern, Sägen oder Bohren. Derartige Geräusche können durch die ANC-Technologie nicht wirksam unterdrückt werden. Welcher Gehörschutz für welche Tätigkeit geeignet ist, zeigt die BG BAU auf ihrer Website unter: www.bgbau.de/richtiger-gehoerschutz.
Tag gegen Lärm – Aktionstage der BG Bau
Lärmmessung beim Bohren in eine Wand.
Foto: Jan-Peter Schulz / BG Bau
Um für den Lärmschutz zu sensibilisieren, veranstaltet die BG Bau rund um den „Tag gegen Lärm“, der in diesem Jahr unter dem Motto „Ruhe rockt!“ steht und das lärmbewusste Verhalten in den Fokus nimmt, in verschiedenen Ausbildungszentren der Bauwirtschaft bundesweit Aktionstage. Ziel ist es, gerade junge Menschen, die am Anfang ihres beruflichen Weges stehen, auf Mittel gegen gesundheitsgefährdenden Lärm hinzuweisen.
Der „Tag gegen Lärm – International Noise Awareness Day“ findet seit 1998 in Deutschland statt und ist eine Aktion der Deutschen Gesellschaft für Akustik e.V. (DEGA). Zum „Tag gegen Lärm“ – in diesem Jahr am 30. April – finden zahlreiche Veranstaltungen statt, die über das Thema Lärm informieren und unter anderem aufzeigen, wie es gelingt, sich vor einem Hörverlust zu schützen. (bhw/ela)
Weitere Informationen zum Thema Gehörschutz haben wir in unserem Fachbeitrag zusammengetragen.