Dämmplatten für WDVS sind Systembestandteil

VDPM reagiert auf unzulässige Baustellen-Lieferung

Systemhalter von Wärmedämm-Verbundsystemen (WDVS) dokumentieren in der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung beziehungsweise allgemeinen Bauartgenehmigung, welche Systemkomponenten in welchen Konfigurationen geprüft und zur Verwendung freigegeben sind. Abweichungen von dieser geprüften Konstellation durch Lieferung und Einsatz systemfremder Komponenten sind unzulässig.

Aus aktuellem Anlass einer Baustellen-Lieferung von Dämmplatten, die nicht als Systembestandteil von WDVS geprüft und deklariert waren, hat der Verband für Dämmsystem, Putz und Mörtel (VDPM) über ein Mitgliedsunternehmen das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) um eine Stellungnahme zu diesem Sachverhalt gebeten. Darin heißt es unter anderem:

„Der Systemhalter kann die Komponenten selbst liefern oder er kann sie liefern lassen. In beiden Fällen sind die Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung/allgemeinen Bauartgenehmigung (…) einzuhalten. Die Lieferung auf die Baustelle kann über den Zulassungsinhaber oder den Komponenten-Hersteller erfolgen. Wichtig ist eine zulassungskonforme Kennzeichnung des Bauproduktes WDVS als Bausatz über den Beipackzettel oder den Lieferschein, damit der Verwender erkennen kann, um welche Komponenten eines WDVS nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung/allgemeiner Bauartgenehmigung es sich handelt.“

Ein WDVS ohne allgemeine bauaufsichtliche Zulassung beziehungsweise allgemeine Bauartgenehmigung darf in Deutschland nicht verwendet werden; entsprechende Regelungen bestehen auch für WDVS mit ETA. Die Zertifizierung wird immer für das komplette System erteilt und damit für die dem System vom Systemhalter zugeordneten und als solche gekennzeichneten Komponenten.

Werden beispielsweise Dämmplatten, Kleber oder Mörtel aus systemfremden Bezugsquellen eingesetzt, liegt ein Verstoß gegen geltendes Baurecht vor. Außerdem erlischt die Gewährleistung des Systemhalters und geht vollumfänglich auf den Verarbeiter über.

Der VDPM weist deshalb ausdrücklich darauf hin, bei der Verarbeitung von WDVS grundsätzlich im System zu bleiben. Ansonsten droht ein Erlöschen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bzw. allgemeine Bauartgenehmigung. Die Leistung kann dann als mangelhaft eingestuft werden, denn der Auftragnehmer hat objektiv eine vom Auftragsinhalt abweichende Herstellung vorgenommen. Dies führt seitens der Auftragnehmer häufig zum Einbehalten der Forderungen bzw. zu Zahlungsverzögerungen, gegebenenfalls sogar zum Rückbau aufgrund des Einbaus eines nicht zugelassenen Systems.

Über den VDPM:

Der Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel e.V. (VDPM) repräsentiert die führenden Hersteller von Fassadendämmsystemen und deren Zubehör, Außen- und Innenputzen, Mauermörtel und Estrich. Im Sinne seiner Mitgliedsunternehmen engagiert sich der VDPM für eine effiziente Interessenvertretung gegenüber der Öffentlichkeit, der Politik, sowie den Behörden und Institutionen auf deutscher und europäischer Ebene. Die Fachgremien des VDPM erarbeiten und bewerten dabei Grundlagen und Vorschläge zu Technik- und Umweltschutzthemen sowie zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, beteiligen sich an Forschungsvorhaben und leisten erfolgreiche Presse- und Normungsarbeit. Für Planer, Architekten und Bauherren stellt der Verband eine Vielzahl herstellerneutraler Informationen zur Verfügung.

 

www.vdpm.info

 

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