Gerüstbau als eigenständiges Gewerk gestärkt

Der 1. Juli 2024 ist ein wichtiges Datum für das Gerüstbauer-Handwerk in Deutschland. Von diesem Tag an ist das Aufstellen von Arbeits- und Schutzgerüsten für Dritte nur noch Gerüstbaubetrieben erlaubt. Ausgenommen sind nur Betriebe, die hierfür eine Ausnahmegenehmigung nach der Handwerksordnung besitzen.

Nach 26 Jahren des Übergangs erhält der Gerüstbau nun auch offiziell die Anerkennung und Gleich-stellung, die er als Vollhandwerk verdient. Vom 1. Juli 2024 an dürfen die in § 1 Abs. 4 des Übergangsgesetzes zur Novellierung der Handwerksordnung genannten 22 Gewerke, wie zum Beispiel Stuckateure, Maler, Dachdecker und viele andere Bauhandwerke, Arbeits- und Schutzgerüste nur noch zur Ausübung ihres eigenen Gewerks aufstellen.

Für das isolierte Anbieten von Gerüstbauleistungen gelten ab dem 1. Juli 2024 grundsätzlich die regu-lären Bedingungen der Handwerksordnung: Demnach muss sich der Betrieb bei der zuständigen Handwerkskammer unter den üblichen Voraussetzungen (Nachweis Meisterbrief oder meistergleiche Qualifikation im Gerüstbauer-Handwerk in der Person des Betriebsinhabers bzw. des technischen Be-triebsleiters) in die Handwerksrolle eintragen lassen. Kann ein Meisterbrief oder ein anderer förmli-cher Abschluss nicht nachgewiesen werden, kommt die Beantragung einer Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO oder einer Ausübungsberechtigung nach § 7a bzw. 7b HwO in Betracht.

Ausnahmebewilligung möglich

Sowohl bei der Ausnahmebewilligung als auch bei der Ausübungsberechtigung müssen die notwendi-gen bzw. erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten im Gerüstbauer-Handwerk nachgewiesen wer-den. Im Zweifel erfolgt dieser Nachweis durch eine Sachkundeprüfung.

Für Meisterbetriebe einiger Handwerke des Übergangsgesetzes kann im Einzelfall eine Vermutungs-regel für das Vorliegen dieser Kenntnisse und Fertigkeiten greifen, wenn nachgewiesen werden kann, dass eine eingerichtete Betriebsstruktur im Gerüstbau zum Stichtag 30. Juni 2024 vorgelegen hat und zusätzlich über einen längeren Zeitraum (zum Beispiel sechs Jahre) Praxiserfahrungen erworben wurden. Die Kriterien hierfür im Einzelnen sind in einem Eckpunktepapier festgehalten, das mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks erarbeitet wurde. Ausnahmebewilligungen, die sich auf diese Vermutungsregeln stützen, sollen auf Fassadengerüste ohne Sonderkonstruktionen beschränkt werden.

Übergangsfrist ausgelaufen

„Das Auslaufen der Übergangsfrist ist ein lange überfälliger Schritt in der Geschichte des Gerüst-bauer-Handwerks in Deutschland“, betont Marcus Nachbauer, Bundesinnungsmeister und Präsident des Bundesverbandes Gerüstbau. „Was 1998 mit der Eintragung des Gerüstbaus als Vollhandwerk in die Anlage A der Handwerksordnung begonnen hat, findet nun endlich seinen Abschluss. Zugleich er-fährt der Gerüstbau eine weitere Stärkung seiner Rolle als zentrales und eigenständiges Gewerk in der Bauwirtschaft.“     (bhw/ela)

 


Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 10/2008

Ausnahmebewilligung für die Eintragung in die Handwerksrolle

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat sich im Beschluss vom 8.2.2008 – 4 A 576/06 – mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung für...

mehr

Baustellenlogistik und Extremwetter: Besondere Aufgaben für den Gerüstbau

Das gesamte Handwerk leide unter dieser schwierigen Situation. Umso wichtiger sei es, als Handwerks-Familie zusammenzustehen und die Bedeutung des Handwerks für Wirtschaft und Gesellschaft gegenüber...

mehr

Gerüstbau gehört zum Bauhandwerk. Das muss auch so bleiben !

Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V. fordert, die geplante Änderung der Handwerksordnung zu verhindern

Eine geplante Änderung der Handwerksordnung (HwO) bedroht ein wichtiges Feld für Stuckateure und weitere Baugewerke – das Aufstellen von Gerüsten. Ein Gerüst, das durch andere Gewerke (Dritte)...

mehr

Bundesfachtagung lockt Gerüstbaubranche mit abwechslungsreichem Programm nach Leipzig

Zum Auftakt durften Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau einen besonderen Gast begrüßen: Jörg Dittrich, seit Anfang des Jahres Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH),...

mehr
Ausgabe 05/2019

Drei Generationen Gerüstbau

Mit dem eigenen Ger?st in die H?he: Das macht die Arbeit f?r den Maler- und Stuckateurbetrieb von Markus Morlok flexibel – gerade bei kleineren Objekten wie diesem Einfamilienhaus

Für Handwerker wie die Firma Morlok aus Brackenheim-Meimsheim www.stukkateur-morlok.de ist Flexibilität sehr wichtig. Der Unternehmer Markus Morlok setzt daher auf ein eigenes „Blitz“-Gerüst,...

mehr