BG BAU hat Staub den Kampf angesagt

Beim Sanieren von Wohnungen kann viel gesundheitsschädlicher Staub entstehen, zum Beispiel beim Abschlagen oder Abschleifen von Putzen. Die BG BAU geht verstärkt gegen Staub auf Baustellen vor, aber sie unterstützt zugleich auch die Betriebe bei der Anschaffung staubmindernder Maschinen.

Die Gesundheitsgefahren durch Baustaub werden immer offenkundiger. Doch es gibt Lösungen. Auf Baustellen treten fast immer Mischstäube auf. Darin können zahlreiche problematische Stoffe enthalten sein. So gut wie immer ist Quarzstaub anzutreffen und Tätigkeiten mit Quarzstaub sind als krebs­erzeugend eingestuft. 2012 wurde der Arbeits­platz­grenzwert (AGW) für lungengängige Stäube (A-Staub) auf 1,25 mg/m³ abgesenkt. Seit Mitte 2015 gibt es auch einen Grenzwert für Quarzstaub.

Ebenfalls seit Mitte 2015 wird deutlich, dass Asbest auch in Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern vorkommen kann. Die beiden letzten Punkte waren Anlass für die Sozialpartner der Bauwirtschaft, die BG BAU aufzufordern, energisch gegen Staub auf Baustellen vorzugehen. Dabei kann auf zahlreiche Aktivitäten in den letzten Jahren aufgebaut werden.

Aktivitäten der letzten Jahre

2005 wurden Tätigkeiten mit Quarzstaub in Deutschland als krebserzeugend eingestuft. Nach dem Erscheinen der TRGS 559 „Mineralischer Staub“ entschieden sich 2010 die Sozialpartner der Bauwirtschaft für eine moderate Umsetzung; die auch das STOP-Prinzip enthielt (Substitution vor technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnamen).  Hier ging es vor allem um den Grundsatz, Atemschutz nur in Ausnahmefällen zu tolerieren. Gleichzeitig wurden weitere staubarme Techniken betrachtet, weiterentwickelt und den Betrieben zur Anwendung empfohlen. Mit der Gründung des Gesprächskreises „Staubminderung in der Bauwirtschaft“ wurden die Aktivitäten 2012 verstärkt. Es begann die Förderung der staubarmen Techniken, die Bau-Entstauber wurden zum „Renner“ bei den Arbeitsschutzprämien der BG BAU.

Nach der Absenkung des AGW für A-Staub wurde die Zahl der von der BG BAU geförderten, staubarmen Techniken deutlich erweitert. Bis Mitte 2016 hat die BG Bau etwa 20 000 Bau-Entstauber gefördert.

2015 – neue Argumente für die Staubbekämpfung auf Baustellen

Mitte 2015 entbrannte die Staubdiskussion durch zwei Veröffentlichungen aufs Neue. Nach langen Diskussionen verabschiedete der Ausschuss für Gefahrstoffe einen Beurteilungsmaßstab für Quarzstaub, er beträgt 0,05  mg/m³.

Im August 2015 erschien die Broschüre „Asbest in Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern“ des VDI und des Gesamtverbandes Schadstoffsanierung.

Das führte dazu, dass die Sozialpartner der Bauwirtschaft und die BG BAU sich zu einer neuen Vorgehensweise gegenüber Staub auf Baustellen entschlossen.

Mit dem Beurteilungsmaßstab konnten die Ergebnisse der vielen Quarzstaub-Messungen der BG BAU endlich bewertet werden. Tausende von Messungen werden Tätigkeiten und den gemessenen lungengängigen (A-), einatembaren (E-) und Quarzstaub-Konzentrationen zugeordnet. Diese Arbeit ist noch nicht beendet, die bisherigen Ergebnisse sind aber in der „Expomatrix der BG BAU“ unter folgender Adresse zu sehen: www.bgbau.de/koop/gespraechskreis-staubminderung . Die nebenstehende Tabelle zeigt einen Ausschnitt aus dieser Matrix, die laufend fortgeschrieben wird.

Quarzstaubbelastung oft über Grenzwerten

Die Tabelle macht deutlich, dass bei sehr vielen Arbeiten auf Baustellen Quarzstaub-Expositionen erheblich über dem Bewertungsmaßstab liegen. Sie liegen selbst über dem bis 2005 geltenden Luftgrenzwert von 0,15 mg/m³. Daher ist es auch nicht verwunderlich, dass bei den quarzbedingten Erkrankungen in Bauberufen kein abnehmender Trend zu erkennen ist. Etwa 130 Neuerkrankungen an Silikosen, Siliko-Tuberkulosen und Lungenkrebs durch Quarzstäube sowie zusätzlich 40 Todesfälle sind pro Jahr zu verzeichnen, wie das Diagramm auf der gegenüberliegenden Seite zeigt.

Es ist daher dringend notwendig, etwas gegen den Staub auf Baustellen zu unternehmen. Vor allem muss die Exposition gegenüber dem krebserzeugenden Quarzstaub minimiert werden. Daher besucht die BG BAU verstärkt Baustellen und spricht erkennbare Mängel beim Arbeitsschutz an. Bei offenkundigen Verstößen gegen die Staubminimierung fordert eine Aufsichtsperson der BG BAU die Beschäftigten dazu auf, ihre Tätigkeiten einzustellen. Dazu können folgende Arbeiten gehören:

das schon seit langem verbotene Kehren
Bohren und Dosen senken ohne Absaugung
trockenes Schneiden von Beton, Steinen, usw. ohne Absaugung
Putz oder Fliesen abschlagen ohne technische Schutzmaßnahmen.

Grundsätzlich wird vom Unternehmer eine baustellenbezogene Gefährdungsbeurteilung gefordert, ein Weiterarbeiten ist nur noch mit staubarmen Techniken zulässig, etwa mit Bau-Entstaubern und Luftreinigern. Deren Anschaffung unterstützt die BG BAU in vielen Fällen. Werden Arbeiten wegen zu viel Staub eingestellt und das entsprechende Gebäude in den alten Bundesländern wurde vor 1996 erstellt, muss der Unternehmer eine Gefährdungsbeurteilung vorlegen, in der auch auf Asbest eingegangen wird.
In der Regel wird nicht bekannt sein, ob Asbest in Putz, Spachtelmasse oder Fliesenkleber enthalten ist. In diesen Fällen, natürlich auch wenn bekannt ist, dass Asbest in diesen Bausubstanzen vorhanden ist, werden neben den ohnehin notwendigen staubarmen Techniken weitere Maßnahmen gefordert. Dies sind etwa Abschottungen und Schutzkleidung. Durch eine Laboranalyse von Putz, Spachtel oder Kleber lässt sich herausfinden, ob Asbest enthalten ist.


Förderung der BG BAU

H-Entstauber werden nicht gefordert, denn die von der BG BAU geförderten Bau-Entstauber der Staubklasse M sind robuster und erreichen im Prinzip die gleiche Abscheiderate wie die H-Entstauber.

Die BG BAU begleitet viele dieser Arbeiten messtechnisch, um Expositionsdaten zu erhalten und zu ermitteln, ob bei fachgerechtem Einsatz der abgestimmten Systeme auch die Asbestfaser-Konzentrationen minimiert werden (also unter 10 000 Fasern liegen). Die abgestimmten Systeme werden von der BG BAU nur empfohlen, wenn bei ihrem Einsatz die Grenzwerte von A-, E- und Quarzstaub eingehalten werden.

Seit 2012 fördert die BG BAU Arbeitsschutztechniken wie Personenschutzschalter oder Kameramonitorsysteme. Von Anfang an waren auch staubarme Techniken wie Bau-Entstauber Bestandteil der Arbeitsschutzprämien der BG BAU. Mitgliedsbetriebe, die sich solche Techniken anschaffen, werden damit von der BG BAU finanziell unterstützt.

Inzwischen gibt es eine Vielzahl staubarmer Techniken, deren Anschaffung von der BG BAU unterstützt wird. Darunter auch einige, die hoffentlich aufgrund dieser Unterstützung in den Alltagsbetrieb auf Baustellen aufgenommen werden. Die Tabelle unten auf dieser Seite listet die von der Berufsgenossenschaft geförderten staubarmen Techniken mit den jeweiligen Förderbeträgen auf. Ein Baubetrieb, der Mitglied bei der BG BAU ist, muss nur die Rechnung für eine der auf diesen Listen aufgeführten Maschinen vorlegen und erhält die Förderung.


Autor

Dr. Reinhold Rühl ist Leiter des Bereichs Gefahrstoffe der BG BAU in Berlin.
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