Wärmedämmputz – Fehler vermeiden

Warum Regelwerke bei Wärmedämmputzen entscheidend sind

Wärmedämmputze gelten als bewährte Lösung zur energetischen Verbesserung von Fassaden. Damit ihre bauphysikalischen Eigenschaften dauerhaft funktionieren, müssen jedoch die anerkannten Regeln der Technik konsequent eingehalten werden – wie wir im ersten Teil unseres Fachbeitrages erläutern.  

Regeln der Technik sind nicht nur Vorschriften. Sie beinhalten auch langjährige Erfahrungen zur Praxisbewährung von Baumaßnahmen. Wer sich daran hält, hat große Chancen, Mängel und Schäden zu vermeiden. Dies betrifft besonders Fehler bei der Ausführung, die nach aktuellen Auswertungen etwa ein Drittel der Schadensursachen ausmachen. Dieser Beitrag macht am Beispiel von Wärmedämmputzarbeiten an der Fassade deutlich, dass das Bauhandwerk einen wichtigen Beitrag zur Qualitätsverbesserung leisten kann.

Wie haben sich Dämmputze entwickelt?

Erfahrungen mit Wärmedämmputzen liegen seit mehr als 50 Jahren vor. Zum Zeitpunkt der Einführung der Putznorm DIN 18 550, Teil 1 und 2, im Jahr 1985 wurden Wärmedämmputze als Putze für Sonderzwecke in Abschnitt 4.2.4 der DIN 18 550-1 mit „Mörtel mit erhöhter Wärmedämmung“ beschrieben. Diese benötigten zu diesem Zeitpunkt noch einen bauaufsichtlichen Brauchbarkeitsnachweis. Das änderte sich mit Einführung von Teil 3 der DIN 18 550, in dem „Wärmedämmputzsysteme aus Mörteln mit mineralischen Bindemitteln und expandiertem Polystyrol (EPS) als Zuschlag“ als Regelwerk definiert wurden. [1] Diese wissenschaftlich-technischen Grundlagen und bewährten Praxiserfahrungen zu Mörtelbestandteilen, Materialanforderungen und Verarbeitungsdetails wurden den Planenden und ausführenden Fachunternehmen  zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2005 wurde auch für Putzmörtel die europäische Normungsstrategie angewendet, mit einer Stoffnorm DIN EN 998-1, einer Anwendungsnorm DIN EN 13 914, Teil 1 und 2, sowie einer Ergänzungsnorm DIN V 18 550, die 2018 in die DIN 18 550, Teil 1 und 2, überführt wurde. Grundlagen für die Planung, Gestaltung und Ausführung wurden erstmals in den „Leitlinien für das Verputzen von Mauerwerk und Beton“ beschrieben (IWM, jetzt VDPM). [2] Dies betraf auch die Anwendung von Wärmedämmputzen. Aktuell werden die Praxisregeln für Wärmedämmputz-Systeme in einer technischen Spezifikation „Wärmedämm-Putzmörtel“ definiert. [3]

Warum benötigt man Regelwerke?

Es gibt verschiedene Arten von Regeln zum Bauen. Beispiel: Die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) ist ein Werk, das technische Regeln für Planung, Bemessung und Ausführung von Gebäuden festlegt. Sie konkretisiert bauordnungsrechtliche Anforderungen, dient als Grundlage für Landesrecht und stellt sicher, dass Bauprodukte und Bauarten den Sicherheitsstandards entsprechen. Das heißt: Sie bündelt technische Baubestimmungen, um Bauprodukte und Bauarten einheitlich zu regeln und die Grundanforderungen an Gebäude (Festigkeit, Standsicherheit, Hygiene, Brand-, Gesundheits-, Umwelt-, Schall- und Wärmeschutz) zu erfüllen.

Darüber hinaus gibt es so genannte „anerkannte Regeln der Technik“. Sie stellen die im Bauwesen anerkannten wissenschaftlichen, technischen und handwerklichen Erfahrungen dar, die allgemein bekannt und als richtig und notwendig gelten. Ein bestimmter Regelwerksinhalt kann nur dann anerkannte Vorschrift sein, wenn er theoretisch richtig, also wissenschaftlich anerkannt, und zugleich dauerhaft praxisbewährt ist. Beide Kriterien werden aus der Perspektive der jeweiligen Fachkreise beurteilt.

Für solche Regelwerke ist typisch, dass die darin enthaltenen Vorschriften im Sinne von „Was muss zwingend beachtet werden?“ gleichzeitig auch Warnungen aussprechen, also Hinweise auf drohende Gefahren oder Risiken geben, die besondere Vorsicht erfordern.

Beispiel: In den Leitlinien für das Verputzen von Mauerwerk und Beton des Verbandes für Dämmsysteme, Putz und Mörtel (VDPM) heißt es zu den Anforderungen an den Wärmedämmputzmörtel (Unterputz): „Der Unterputz aus Wärmedämmputzmörtel muss mindestens 20 mm und soll in der Regel höchstens 100 mm dick sein. In Abhängigkeit der Putzdicke ist der Einsatz eines geeigneten Putzträgers empfehlenswert.“  Soll heißen: Die Unterschreitung der Mindestputzdicke für Wärmedämmputz gefährdet dauerhaft die Funktionstüchtigkeit. Es besteht das Risiko des zu schnellen Wasserentzugs und des verminderten Festigkeitsaufbaus. [2]

Was sind Hochleistungs-Wärmedämmputze?

Die Mörtelrezepturen für Wärmedämmputze wurden kontinuierlich weiterentwickelt und optimiert; insbesondere stand die Verwendung mineralischer Leichtzuschläge, wie zum Beispiel Blähperlite, Blähglas oder Vermiculite, anstelle organischer Leichtzuschläge (EPS) im Fokus. Die Anwendung von Wärmedämmputzmörtel vereint zahlreiche Vorteile: Sie sind maschinell verarbeitbar, gleichen Unebenheiten im Putzgrund aus und gleichzeitig wird die Dämmschicht aufgebaut. Außerdem lassen sich damit planebene Putzoberflächen herstellen. Stand der Technik sind Wärmedämmputze mit optimierten Wärmedämmeigenschaften, so genannte Hochleistungs-Wärmedämmputze, die als Leichtzuschläge beispielsweise Aerogele oder Mikrohohlglaskugeln enthalten. Damit sind Wärmeleitfähigkeiten der Festmörtel von bis zu 0,028 W/mK möglich. Solche Hochleistungs-Wärmedämmputze unterscheiden sich in der praktischen Anwendung und Verarbeitung grundsätzlich nicht von ihren „Vorgängern.“ Das heißt: Das Wissen um Ausführungsdetails muss als bekannt in den Fachkreisen vorausgesetzt werden. Zusätzlich stellen die Hersteller in ihren technischen Dokumenten produktspezifische Detailinformationen zur Verfügung. Dabei wird berücksichtigt, dass Wärmedämmputzsysteme nicht separat, nur als Produkt, sondern – analog zu anderen Baustoffsystemen – als Prozesskette betrachtet werden müssen. Jeder Einzelschritt kann somit zum Versagen des Gesamtsystems führen.  Deshalb ist es wichtig, auf die Qualität sämtlicher Einzelschritte zu achten, um eine möglichst hohe Prozessqualität zu gewährleisten und Schäden zu vermeiden. „Die Kette reißt am schwächsten Glied“, weiß schon der Volksmund. Die aktuellen Regelwerke berücksichtigen diesen Systemgedanken.

Praxisbeispiel

An einer denkmalgeschützten Fassade musste der 35 bis 50 mm dicke Bestandsputz aufgrund zahlreicher Feuchteschäden zurückgebaut werden. Der hohe Zementgehalt und der dadurch bedingte, hohe Diffusionswiderstand des Altputzes hatten über Jahrzehnte die Austrocknung von Feuchtigkeit verhindert. Der neue Putz sollte daher besonders diffusionsoffen sein. Gleichzeitig wollte man die Wärmedämmeigenschaften der Außenwand verbessern. Trotz erhöhter Materialkosten entschied man sich für die Anwendung eines „Hochleistungs-Wärmedämmputzes“. Rezepturerfahrungen gibt es bei den verschiedenen Herstellern schon seit vielen Jahren. Man wählte ein Produkt mit einer Wärmeleitfähigkeit von 0,036 W/mK.

Gründe für einen Hochleistungs-Wärmedämmputz

Wärmedämmputze mit optimierten Wärmedämmeigenschaften ermöglichen es,  Anforderungen an das optische Erscheinungsbild der Putzfassade zu erfüllen und gleichzeitig die Wärmedämmeigenschaften der Außenwand zu verbessern. Die wärmedämmende Wirkung von Baustoffschichten wird durch deren so genannten Wärmedurchlasswiderstand R (m²K/W) bewertet. Dieser wird aus dem Quotienten Baustoffdicke d (m) und Wärmeleitfähigkeit λ (W/mK) ermittelt (R = d / λ).

Der als Unterputz verwendete Wärmedämmputz hat in einer Dicke von 30 mm einen R-Wert von 0,03 m / 0,036 W/mK = 0,83 m²K/W; bei 45 mm Putzdicke beträgt R = 1,25 m²K/W. Diese wärmedämmtechnische Verbesserung durch den Wärmedämmputz reicht in vielen Fällen schon aus, um den erforderlichen hygienischen Mindestwärmeschutz einer Außenwand nach DIN 4108-2 zu erfüllen. [4] Außerdem ergeben sich durch Außendämmungen Vorteile für die Anwendung von Innendämmungen an Außenwänden.

Planung und Vorbereitung der Dämmputzarbeiten

Die Putzarbeiten mit einem solchen Hochleistungs-Wärmedämmputz und die einzelnen Vorbereitungs- und Verarbeitungsschritte wurden vom Planungsbüro auf Basis der oben genannten Regelwerke in einem Leistungsverzeichnis definiert. Das technische Produktmerkblatt des Herstellers lag zusätzlich vor.

Zunächst war eine Putzgrundvorbereitung erforderlich: Bereiche der Außenwand mit Mauerwerk wurden nach dem Entfernen des Altputzes und der Reinigung der Oberflächen mit einem nicht vollflächig deckenden Spritzbewurf als Haftbrücke versehen. In Bereichen der Außenwand mit Fachwerk wurde ein Putzträger in Form eines gewellten Drahtgewebes auf den Gefachen montiert. Zuvor hat man das Holzfachwerk mit einem diffusionsoffenen Kraftpapier belegt, um den Wärmedämmputz davon zu entkoppeln (so genannte Bewährung).

Ausführung der Dämmputzarbeiten

Während der Bauüberwachung beziehungsweise der baubegleitenden Qualitätskontrolle der Dämmputzarbeiten wurden unter anderem folgende Abweichungen des ausgeführten Ist-Zustandes zum geschuldeten Soll-Zustand (Regelwerk und Angaben technisches Produktmerkblatt) festgestellt:

1. Abweichung

Soll-Zustand:  Der kalkgebundene Dämmputz erhärtet hydraulisch und durch Carbonatisierung. Daher ist es wichtig, dass dem Dämmputz  ausreichend Feuchtigkeit zur Verfügung steht. Der frisch aufgebrachte Dämmputz muss vor zu schnellem Wasserentzug durch Sonne, Wind, hohen Temperaturen sowie vor Schlagregen und Frosteinwirkung durch geeignete Maßnahmen geschützt werden. Gegebenenfalls muss der Dämmputz nachträglich mit Wasser benässt werden.

Ausführung vor Ort/Ist-Zustand:  Es traten Trockenschwindrisse an Teilflächen auf, insbesondere auf  Süd- und Westfassade, mangels Fassadenschutz und fehlender Nachbehandlung mit Feuchtigkeit für eine ausreichende Abbindung und Erhärtung.

2. Abweichung

Soll-Zustand: Die Oberflächen der einzelnen Zwischenlagen bleiben im Spritzbild stehen und brauchen nicht zusätzlich aufgeraut zu werden. Sobald eine Putzlage ausreichend angesteift ist, kann die nächste Putzlage aufgetragen werden.

Ausführung vor Ort/Ist-Zustand: Durch eine zu „dünne“ Konsistenz des Frischmörtels infolge erhöhter Anmachwassermenge war kein ausreichendes Spritzbild (Stehvermögen) gewährleistet.

3. Abweichung

Soll-Zustand: Bleibt eine Zwischenlage aufgrund einer Baustellenunterbrechung länger als 2 bis 3 Tage stehen, so ist diese Oberfläche aufzurauen.

Ausführung vor Ort/Ist-Zustand: An der Putzoberfläche gebildete Sinterhaut wurde durch die fehlende Aufrauung nicht entfernt. Der Haftverbund zur nächsten Putzlage verschlechterte sich.

Die nicht fachgerechte Ausführung des Wärmedämmputzes veränderte wichtige Mörteleigenschaften und verschlechterte die Putzqualität, wie im zweiten Teil dieses Beitrags in der bauhandwerk 7/8.2026 gezeigt wird. Die Dämmputzflächen konnten jedoch nachgebessert werden; die einzelnen Maßnahmen werden ebenso in der nächsten Ausgabe vorgestellt.

Autor

Als Dipl.-Ing. (FH) Verfahrenstechnik ist Jürgen Gänßmantel seit 15 Jahren in Forschung und Entwicklung / Anwendungstechnik tätig. Er ist Inhaber des Inge­nieurbüros Gänßmantel in Kaufbeuren, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Baustoffe, Energieberater für Baudenkmale und gibt Schulungen, Seminare und Coachings.

Literatur: Praxisregeln und Handlungsempfehlungen

[1]  DIN 18 550-3: „Wärmedämmputzsysteme aus Mörteln mit mineralischen Bindemitteln und expandiertem Polystyrol (EPS) als Zuschlag“. Beuth Verlag Berlin, März 1991

[2] Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel (VDPM) e.V.: „Leitlinien für das Verputzen von Mauerwerk und Beton: Grundlagen für die Planung, Gestaltung und Ausführung“, Berlin, November 2022 (4. Auflage)

[3] Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel (VDPM) e.V.: „Technische Spezifikation Wärmedämm-Putzmörtel“, Berlin, Mai 2025 (7. Auflage)

[4] DIN 4108-2 „Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz“, Beuth Verlag Berlin, Februar 2013

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